Sie sind Hersteller einer Maschine oder Anlage?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen zur EG-Konformitätserklärung und erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach Maschinenrichtlinie.
EG-Konformitätserklärung
Die Maschinenrichtlinie das zentrale „Nachschlagewerk“ für Ihre technischen Unterlagen. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass der Hersteller vor Ausstellung der EG-Konformitätserklärung die technische Dokumentation erstellt. Damit kann der Hersteller die Konformität seines Produkts bzw. seiner selbst gebauten Anlage nachweisen. Sie muss alle Lebensphasen des Produkts, von der Konstruktion bis zur Entsorgung, abbilden.
Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet alle Hersteller von Anlagen und Maschinen, sichere zu konstruieren. Dazu wird eine sogennante Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie gefordert. Die Risikobeurteilung umfasst die Abschätzung aller möglicher Gefahren an der Anlage und dessen Schutzmaßnahmen.